Was ist eine Spontandemo?
Spontandemonstrationen sind Versammlungen, die sich aus einem aktuellen Anlass augenblicklich bilden.
Sie stehen wie angemeldete Demos unter dem Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes. Bei Spontandemos besteht keine Anmeldepflicht. Die Voraussetzung einer Spontandemo ist aber, dass man von dem auslösenden Ereignis tatsächlich überrascht wurde, etwa wenn ein Naziaufmarsch erst gerade eben bekannt wurde. Wenn er jedoch schon zwei Stunden vor Beginn bekannt war, wird in der Regel davon ausgegangen, dass man in der Lage ist, eine Gegendemonstration noch telefonisch bei der Polizei anzumelden.
Wenn es sich tatsächlich um eine spontane Demonstration handelt, berechtigt eine Nichtanmeldung nicht zu einer Auflösung oder einem Verbot. Eine Spontandemonstration gegen einen Neonaziaufmarsch ist daher zulässig, sie darf jedoch nicht das Grundrecht der Neonazis auf Demonstrationsfreiheit einschränken.
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