Wie melde ich eine Demo an?
Demonstrationen sind anmeldepflichtig. Sie unterliegen jedoch keiner Genehmigungspflicht.
Man kann eine Versammlung bewerben, nachdem sie angemeldet wurde, und muss nicht erst auf die Bestätigung oder den „Auflagenbescheid“ warten. Im Versammlungsgesetz steht, dass zwischen Anmeldung und Bewerbung 48 Stunden liegen sollen.
Angemeldet werden kann schriftlich, per Fax, telefonisch oder auch per E-Mail. Auf der Webseite der brandenburgischen Polizei wird hierzu auch ein elektronisches Formular angeboten. Dort muss man sein Einverständnis mit der Speicherung seiner IP-Adresse zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erklären. Die Anmeldung sollte dokumentiert und der Nachweis zur Versammlung mitgeführt werden.
Die Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Anmelders/der Anmelderin (es können auch zwei Personen gemeinsam anmelden)
- Datum der Versammlung
- Versammlungsmotto
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Verlauf der Versammlung (Route)
- (Zwischen-)Kundgebungsorte
- Anzahl der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Anzahl der beabsichtigen Ordnerinnen und Ordner
- Kundgebungsmittel (Lautsprecherwagen, Megaphone, Trommeln)
- Name des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Anmeldung
Wenn ein aktueller Anlass besteht, können Eilveranstaltungen auch kurzfristiger als 48 Stunden angemeldet werden (allerdings nicht über das Formular der Internetwache). Man darf sie dann erst zu diesem Zeitpunkt bewerben.
Wer eine Versammlung anmeldet, kann, aber muss nicht der Leiter oder die Leiterin der Versammlung sein, der oder die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung verantwortlich ist.
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